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   LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06   

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https://dejure.org/2012,2832
LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06 (https://dejure.org/2012,2832)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06 (https://dejure.org/2012,2832)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 19 R 774/06 (https://dejure.org/2012,2832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann eine dauerhafte quantitative ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung bei einer psychischen Erkrankung mit noch nicht ausgeschöpften zumutbaren Behandlungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2
    Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung bei einer psychischen Erkrankung mit noch nicht ausgeschöpften zumutbaren Behandlungsmöglichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden (vgl. BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils veröffentlicht bei juris; Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08, Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08, Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden (vgl. BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils veröffentlicht bei juris; Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08, Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08, Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Zur Beurteilung der Sachdienlichkeit müssen zumindest die erläuterungswürdigen Punkte genau bezeichnet werden (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - veröffentlicht bei juris).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Die Fragen an den Sachverständigen müssen auch sachdienlich sein (§ 116 S 2 SGG; BSG Urteil vom 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R - veröffentlicht bei juris).
  • LSG Bayern, 12.10.2011 - L 19 R 738/08

    Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung; Beurteilung des Leistungsvermögens

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden (vgl. BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils veröffentlicht bei juris; Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08, Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08, Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 20 R 229/08

    Behandlungsmöglichkeiten, Bekleidungsnäherin, Berufsschutz,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden (vgl. BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils veröffentlicht bei juris; Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08, Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08, Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09).
  • LSG Bayern, 18.01.2012 - L 20 R 979/09

    Zu den medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2012 - L 19 R 774/06
    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden (vgl. BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils veröffentlicht bei juris; Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08, Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08, Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09).
  • SG Berlin, 22.02.2017 - S 31 R 5160/14

    Anspruch auf Gewährung einer befristeten Rente wegen verminderter

    Allerdings ist die diesbezügliche Rechtsprechung des Bayerischen LSG insoweit auch nicht eindeutig: Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 12. September 1990 zum Az. 5 RJ 88/89 sowie vom 29. März 2006 zum Az. B 13 RJ 31/05 R hat das Bayerische LSG ausgeführt: "Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem Gebiet noch nicht versucht bzw. noch nicht ausgeschöpft wurden und noch ein entsprechend erfolgversprechendes Behandlungspotential besteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BSG und des Senats eine dauerhafte quantitative Leistungsminderung nicht auf diese psychische Erkrankung gestützt werden" (Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2012, Az. L 19 R 774/06, Rdnr. 51; so auch Urteil vom 30. November 2011, Az. L 20 R 229/08, Rdnr. 55 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die teilweise durch das LSG Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteile vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, Juris) und (vor allem) das Bayerische LSG (vgl. nur Urteile vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08 -, vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08 -, vom 18.1.2012 - L 20 R 979/09 - vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06 -, vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 -, vom 23.01.2013 - L 19 R 855/11 -, vom 15.1.2015 - L 20 R 980/08 - und vom 24.5.2017 - L 19 R 1047/14 -, Juris) vertretene Rechtsprechung vorträgt, psychische Erkrankungen würden erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen sei, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann und darüber hinaus eine ungünstige Krankheitsbewältigung, eine mangelnde soziale Unterstützung, psychische Komorbiditäten sowie lange Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen (zu den zuletzt genannten Anforderungen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016, a.a.O.), folgt der erkennende Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 19 R 395/14

    Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Senats können psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant werden, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen ist, dass der Versicherte die psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe dauerhaft überwinden kann (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 12.10.2011 - L 19 R 738/08; BayLSG Urteil vom 30.11.2011 - L 20 R 229/08; BayLSG Urteil vom 18.01.2012 - L 20 R 979/09; BayLSG Urteil vom 15.02.2012 - L 19 R 774/06; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08; BayLSG Urteil vom 26.03.2015 - L 19 R 1043/11 - BayLSG Urteil vom 18.03.2015 - L 19 R 956/11 - ).
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